POL-KI: 160826.3 Kiel: Türen nur verschließen, wenn ein Panikschloss vorhanden ist

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RDRedakteur
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Kiel (ots) – (Folge-Meldung zu ots 160826.1) Im Zusammenhang mit einem Brand in einem Hausflur wird der polizeiliche Hinweis, die Hauseingangstüren zu verschließen um einen wichtigen Hinweis ergänzt:

Um die Flucht- und Rettungswege frei zu halten, muss im Falle eines Verschließens der Haustür ein so genanntes Panikschloss vorhanden sein. Andernfalls sollte auf ein Verschließen verzichtet werden.

Wir bitten diesen Hinweis mit aufzunehmen.

Oliver Pohl

Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel Tel. +49 (0) 431 160 – 2010 bis 2012 Fax +49 (0) 431 160 – 2019 Mobil 1 +49 (0) 171 290 11 14 Mobil 2 +49 (0) 171 30 38 40 5 E-Mail: Pressestelle.Kiel.PD@polizei.landsh.de

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