“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte prüfen sie den folgenden Sachverhalt auf die in Frage kommenden ordnungs- und strafrechtlichen Tatbestände sowie die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen:
Im Rahmen einer Streifenfahrt stellten die Kollegen des 4. Polizeireviers ein Quad fest, das unsicher im Straßenverkehr geführt wurde und entschlossen sich zu einer Kontrolle. Der Fahrzeugführer, ein 24jähriger irakischer Asylbewerber, gab an, das Quad vom Vater seiner Freundin gekauft zu haben. Der Iraker, regelmäßiger Cannabiskonsument, fuhr unter Drogeneinfluss, war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führte ein verbotenes Butterflymesser in der Hosentasche mit und war im Besitz eines als gestohlen gemeldeten iPhone6. Am Quad war ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 angebracht. Der Mann war – auch unter Aliaspersonalien – in der Vergangenheit in verschiedenen Deliktsfeldern aufgefallen: Falschgeld, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Waffen- sowie das Betäubungsmittelgesetz.
Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und stellten das Quad zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Das Butterfly-Messer und das iPhone6 wurden ebenfalls sichergestellt. Eine Blutentnahme erfolgte, bevor der Mann wieder entlassen wurde.
Sie haben für diese Aufgabe 60 Minuten Zeit. Viel Erfolg!”
Anmerkung der Pressestelle der Polizeidirektion Kiel: dieser “Sachverhalt” ereignete sich genauso am 17. August ab 18:10 Uhr in Kiel auf dem Ostring. Der Mann hatte 644,- EUR Bargeld bei sich. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel behielt man von diesem Betrag 4,- Euro nicht ein…
Oliver Pohl
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