Neumünster / A7 / A215 / B 430 (ots) – 150505-1-pdnms Polizei lobt Aufmerksame Verkehrsteilnehmer
Neumünster / A7 / A215 / B 430 / Hohenwestedt / Durch das aufmerksame und umsichtige Verhalten von mehreren Verkehrsteilnehmern konnte am 04.05.2015 die gefährlichen Fahrten eines 36-jährigen von der Polizei unterbunden und Schlimmeres verhindert werden. Gegen 11.29 Uhr wurde der Polizei ein in Schlangenlinien fahrender Lkw gemeldet. Der Lkw fuhr auf der A 7 Richtung Norden und nahm z. T. die gesamte Straßenbreite ein, so dass die hinter ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer sich nicht mehr trauten zum Überholen anzusetzen. Sie schalteten auch schon Warnblicklicht ein um vor der Gefahr zu warnen. Eine Funkstreife des Polizeiautobahnreviers Neumünster schloss zu dem Lkw auf und stellte die gefährliche Fahrweise ebenfalls fest. Nachdem der Lkw auf die A 215 Richtung Kiel gefahren war, konnte die Funkstreife den Lkw bei günstiger Gelegenheit überholen und anhalten. An der Sattelzugmaschine stellten die Beamten erhebliche Beschädigungen (geschätzter Schaden 15.000 Euro) fest. Diese stammten von einem Unfall, den der 36-jährige zuvor auf der A 7 Richtung Hamburg fahrend an der Mittelschutzplanke verursacht hatte (insgesamt wurden 43 Segmente beschädigt 15.000 Euro Schaden). Der Fahrer selbst wirkte übermüdet und schien z. T. völlig orientierungslos. Da der Verdacht auf Medikamenteneinnahme bestand wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Nach den Maßnahmen wurde er auf dem Autobahnrevier in die Obhut eines Bekannten übergeben. Etwa 2 Stunden später wurde wiederum von einem Verkehrsteilnehmer ein in starken Schlangenlinien vor ihm fahrender Pkw auf der Bundestraße 430 (B430) gemeldet. Auch dieser Verkehrsteilnehmer blieb hinter dem Fahrzeug schaltete Warnblicklicht ein und Beamte der Polizei Hohenwestedt konnten den Richtung Hohenwestedt fahrenden Pkw auf der B 430, Höhe Grauel stoppen. Bei dem Fahrer des Pkw handelte es sich um den 36-jährigen, der nun auf dem Heimweg war. Er wird sich jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Medikamenten verantworten müssen.
Rainer Wetzel
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Quelle: www.polizeipresse.de