Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen
Donnerstag, 12. März 2020
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat entschieden, dass Veranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) mit einer Teilnehmerzahl von 100 Personen bis 1.000 Personen ab dem 19.03.2020, 00.00 Uhr beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit dem Formular Veranstaltungsmeldung per Mail veranstaltungsanzeige[at]kreis-rd.de anzuzeigen sind.
Die Anzeigepflicht erstreckt sich sowohl auf öffentlich zugängliche als auch auf nicht
öffentlich zugängliche Veranstaltungen und gilt auch für private Veranstaltungen wie
Geburtstags- oder Familienfeiern. Sie gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch
unter freiem Himmel.