(CIS-intern) – Die Landesregierung hat am 12. März 2020 einen Erlass zum Verbot von öffentlichen Veranstaltungen an Hochschulen sowie an staatlichen Theatern und Opernhäusern nach §28 Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Dieser besagt, dass uns bis einschließlich 19. April 2020 alle Veranstaltungen untersagt sind.
Foto: Mario De Mattia
Alle Eintrittskarten für die Vorstellungen vom 14. März bis 19. April 2020 werden kostenfrei storniert. Um das Eintrittsgeld zurückerstatten zu können, bitten wir um postalische Rücksendung der Original-Karten unter Angabe des Namens und der IBAN-Bankverbindung an die Theaterkasse Rendsburg, Hans-Heinrich-Beisenkötter-Platz 1, 24768 Rendsburg. Abonnent*innen sowie Gruppen werden gesondert informiert. Karten, die bei externen Vorverkaufskassen erworben wurden (z. B. Eventim, Webshop oder in den Ticketcentern der sh:z), müssen dort zurückgegeben werden.
Eintrittskarten für die Vorstellungen ab dem 20. April 2020 können wie gewohnt erworben werden.
Wir werden zeitnah über ein erweitertes Spielplanangebot nach diesem Termin informieren.