POL-NMS: 220607-2-pdnms Passen Sie auf Ihre Getränke / Ihr Essen auf

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RDRedakteur
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Neumünster / Rendsburg / Eckernförde (ots) –

Seit Anfang Mai wurde die Freiluftsaison bei Volksfesten oder auch Scheunenfeten wieder eröffnet. Diese Veranstaltungen locken nach fast zwei Jahren pandemiebedingter Auszeit die Menschen in Scharen nach draußen.

Doch Vorsicht, manch einer unter den Feierfreudigen nutzt die ausgelassene Stimmung vielleicht aus und hat böse Absichten.

In den meisten Fällen, in denen der Verdacht geäußert wurde, dass jemanden K.O. Tropfen verabreicht wurden, stellte es sich nach der Untersuchung der betroffenen Person jedoch so dar, dass diese nur zu viel Alkohol zu sich genommen hatte und aufgrund dieses Umstandes nicht mehr Herr ihrer Sinne war. In wenigen Fällen bekommt die Polizei aber auch Hinweise oder leitet Strafverfahren ein, bei denen die Verabreichung von sogenannten K.O.-Tropfen ( sedierend wirkende Stoffe ) im Verdacht steht – als Tatmittel zur Verübung von Diebstahls-, Raub- oder Sexualdelikten. Bereits die Verabreichung derartiger Mittel stellt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Besondere Vorsicht ist beim Feiern in Bars oder Diskotheken, aber auch auf Volksfesten wie jetzt demnächst auf der Holstenköste in Neumünster, geboten, denn es kommt leider auch vor, dass Feiernden K.O.-Tropfen ins offenstehende Getränk gemischt werden. Die Substanzen sind farb- und geruchlos und daher nicht herauszuschmecken. Schon kurze Zeit nach der ungewollten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, bis hin zu Erbrechen, Schwindel und Bewusstlosigkeit.

Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollte man schnellstens einen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen und die Polizei informieren. Denn gerade die ersten Stunden sind wichtig, um möglicherweise noch im Körper vorhandene Substanzen sichern zu können.

Mit den folgenden Sicherheitstipps können Sie sich vor den sogenannten K.O.-Tropfen schützen:

– Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur
selbst entgegen.
– Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
– Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
– Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie
Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus.
Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
– Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen
oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe. Lassen Sie
sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen
sicheren Ort bringen.
– Grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie
Opfer einer Straftat geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222

Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell

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