POL-NMS: Neumünster – Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

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RDRedakteur
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Neumünster (ots) – 200221-1-pdnms Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

Neumünster. Unter Drohung mit einer Schusswaffe forderte ein maskierter Täter
Montagabend (17.02.20, 20 Uhr) Geld von der Inhaberin eine Eiscafés in der
Schulstraße. Siehe unsere Meldung 200218-1-pdnms. Der Räuber flüchtete ohne
Geld, aber in Begleitung eines Komplizen in Richtung Alsenplatz. Das Duo (14, 16
Jahre) konnte im Rahmen der intensiven Fahndung rund 45 Minuten nach der Tat
festgenommen werden. Beide Jugendlichen sind bereits strafrechtlich in
Erscheinung getreten. Während der 14-Jährige noch in der Nacht entlassen wurde,
wurde der 16-Jährige am 18.02. auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter
vorgeführt. Haftbefehl wurde erlassen, aber unter Auflagen außer Vollzug
gesetzt. Bisher konnten die Tatwaffe und die Maskierung nicht gefunden werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Kriminalpolizei weiterhin um sachdienliche
Hinweise unter Telefon 9450. Darüber hinaus dauern die Ermittlungen zu der Frage
an, ob der 16-Jährige auch für den Überfall auf das Schnellrestaurant am späten
Sonntagabend (16.02.20) und weitere Straftaten infrage kommt.

Sönke Hinrichs

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/47769/4526220
OTS: Polizeidirektion Neumünster

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